"Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz - was ist das eigentlich?"

Bevor Sie entscheiden können, ob Sie sich auf ein Insolvenzverfahren einlassen, um ihre Schuldenprobleme zu lösen, müssen Sie natürlich wissen, worum es geht.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenz, Privatkonkurs genannt) ist eine vereinfachte Form des Insolvenzverfahrens für Privatpersonen und unter bestimmten Voraussetzungen auch für ehemals Selbständige. Das Insolvenzgericht setzt bei Verfahrenseröffnung einen neutralen Verwalter ein, den Insolvenzverwalter. 
Er vertritt weder die Gläubiger noch den Schuldner. Der Insolvenzverwalter wird das pfändbare Vermögen verwerten sowie die pfändbaren Einkommensanteile (nicht: das gesamte Einkommen) einziehen und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger auszahlen. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Forderungen der Gläubiger rechtmäßig sind. Es findet sozusagen "Kassensturz" statt. Seine Aufgabe ist außerdem die Überwachung der Pflichten des Schuldners.

Um Mißverständnisse zu vermeiden: für ehemals Selbständige, bei denen ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht möglich ist, bleibt das "normale" Insolvenzverfahren, in dem ebenfalls die Restschuldbefreiung beantragt werden kann.

Bevor ein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden kann, muss versucht werden, mit den Gläubigern eine einvernehmliche (d.h. außergerichtliche) Einigung zu erzielen. Oftmals ist es möglich, hierdurch ohne Insolvenzverfahren eine Schuldenregulierung zu erreichen.

Ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie der richtige Weg ist oder ob es eine andere Möglichkeit gibt, Sie von Ihren Schulden zu befreien, kann bereits im ersten Beratungsgespräch geklärt werden.

 
Rechtsanwalt Meinrad Hirt

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