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Schuldnerberatung 1999 wurde das neue Insolvenzrecht eingeführt. Seitdem gibt es für Privatpersonen und Selbständige die Möglichkeit in einem gerichtlichen Verfahren von den Schulden wegzukommen (Restschuldbefreiung). Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1999 berate und vertrete ich Mandanten sowohl bei der einvernehmlichen Regulierung von Schulden als auch bei der Vorbereitung und Durchführung des Insolvenzverfahrens bis hin zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Neben der Schuldnerberatung bin ich als Insolvenzverwalter bei den Insolvenzgerichten in Offenburg und Freiburg tätig. Als Insolvenzverwalter habe ich stets aktuelle Einblicke in die Arbeitsweise von Verwaltern, (Finanz-)Behörden, Sozialversicherungsträgern, Inkassounternehmen und Banken, welche bei der taktischen Betreuung in der Verbraucherentschuldung unerlässlich sind. Teamarbeit Schuldenprobleme wirken sich meist auf die gesamte Lebenssituiation aus. Oftmals ergeben sich Probleme aus Mietrückständen und daraus der Angst vor dem Verlust der Wohnung, oftmals droht der Verlust des Eigenheimes. Viele haben aufgrund der seit langem angespannten Situation Probleme am Arbeitsplatz oder mit dem Partner / der Partnerin. Mitunter kommt es auch zu strafrechtlichen Problemen, die aus der persönlichen Anspannungssituation erwachsen, z.B. Trunkenheitsfahrten. Mit einem Netzwerk aus spezialisierten Rechtsanwälten ist es möglich, diese ganzen Problemstellungen umfassend gebündelt zu bearbeiten. Dadurch wird jedem Mandanten eine bestmögliche und auf ihn/sie zugeschnittene Vertretung gewährleistet. Kosten Ein erstes Beratungsgespräch kostet bei uns € 60,00. Bei diesem persönlichen Gespräch wird ein Überblick über die Gesamtsituation geschaffen. Meistens kann dabei schon ein konkreter Vorschlag zum möglichen weiteren Vorgehen zur Entschuldung erfolgen und die Kosten für eine weitere Vertretung bis hin zur Schuldenfreiheit dargestellt werden. Wichtig: weitere Kosten entstehen nur dann, wenn Sie uns mit der Schuldenregulierung auch tatsächlich beauftragen. Natürlich akzeptieren wir gerne Beratungshilfescheine. Diese können vor dem ersten Beratungstermin beim Amtsgericht beantragt werden. In diesem Fall entfallen die Kosten für den ersten Besprechungstermin und für die Vertretung bis zur Verfahrenseröffnung bzw. dem Wirksamwerden des Schuldenbereinigungsplanes. (mehr dazu im Abschnitt "Kosten") |