Herzlich Willkommen auf unseren Informationsseiten!

Hier finden Sie erste Informationen über die Verbraucherinsolvenz und die Möglichkeit der Restschuldbefreiung.

Immer mehr Verbraucher sind überschuldet. Im Briefkasten sammeln sich Mahnungen, Vollstreckungsandrohungen und die Schreiben vom Gerichtsvollzieher. Lohnpfändungen gehören zum täglichen Geschäft der Personalabteilungen.

Wo es früher keinen Ausweg aus der lebenslangen Schuldenfalle gab, sieht das Gesetz inzwischen die Möglichkeit der Privatinsolvenz vor.

Die Zahl der Privatinsolvenzen hat dramatisch zugenommen. Dazu kommen Insolvenzanträge von ehemals Selbständigen, die auch die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nutzen können.

Die Schuldnerberatungsstellen sind überlaufen. Wartezeiten von zwöf Monaten und mehr sind oftmals die Regel.

Viele wissen nicht, dass auch Rechtsanwälte weiterhelfen können - und das meistens schneller als die Schuldnerberatungsstellen, die allzu oft noch nicht mal mit Juristen besetzt sind!

Wir wollen Ihnen auf diesen Seiten zeigen, was wir als Anwälte tun können, damit Sie möglichst bald wieder eine neue Perspektive haben.

 
Rechtsanwalt Meinrad Hirt

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